Folgekosten

Folgekosten
Fọl|ge|kos|ten 〈Pl.〉 weitere, nachfolgende Kosten, die ein Vorhaben über seine Realisierung hinaus verursacht ● die hohen \Folgekosten des neuerrichteten Bundestages

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Fọl|ge|kos|ten <Pl.>:
finanzielle Verpflichtungen, die aus bestimmten Tatbeständen, Investitionen od. Ausgaben resultieren.

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Folgekosten,
 
Folgeausgaben, alle Ausgaben, die erforderlich sind, um die durch öffentliche oder private Investitionen geschaffenen Einrichtungen (z. B. Schulen, Fabrikgebäude, Straßen) zu erhalten und ihre laufende Inanspruchnahme zu sichern. Dabei können einmalige Folgekosten (Folgeinvestitionen, z. B. bei der Renovierung von Gebäuden) und laufende Folgekosten (Betriebs- oder Unterhaltskosten, z. B. Ausgaben für Bedienungspersonal) unterschieden werden.

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Fọl|ge|kos|ten <Pl.>: vgl. ↑Folgelasten.

Universal-Lexikon. 2012.

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